Welche Pflegegrade gibt es?

Wenn ein Angehöriger oder man selbst Unterstützung im Alltag benötigt, stellt sich schnell die Frage: Welche Pflegegrade gibt es eigentlich – und was bedeuten sie? Seit 2017 werden Pflegebedürftige nicht mehr in Pflegestufen, sondern in Pflegegrade eingeteilt. Dieses System berücksichtigt körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen und soll so eine gerechtere Einstufung ermöglichen.

Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Sie beschreiben, in welchem Maß die Selbstständigkeit eines Menschen eingeschränkt ist und welche Unterstützung im Alltag erforderlich sein kann. Der Pflegegrad bildet zudem die Grundlage dafür, welche Leistungen durch die Pflegekasse in Anspruch genommen werden können.

Pflegegrad 1 liegt vor, wenn eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit besteht. In diesen Fällen kann unter Umständen gelegentliche Unterstützung im Alltag sinnvoll sein, zum Beispiel im Haushalt oder bei organisatorischen Aufgaben.

Pflegegrad 2 bedeutet, dass regelmäßig Unterstützung benötigt wird, etwa beim Ankleiden, Duschen oder Einkaufen.

Pflegegrad 3 beschreibt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Hier ist häufig tägliche Hilfe durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst notwendig.

Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn ein sehr hoher Pflegebedarf besteht und umfangreiche Unterstützung im Alltag erforderlich ist.

Pflegegrad 5 betrifft Menschen mit besonders schweren Beeinträchtigungen, bei denen eine umfassende Betreuung und Pflege notwendig ist.

Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegekasse. Dazu zählen unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbeträge oder Zuschüsse für Pflegehilfsmittel.

Wer sich unsicher ist, welcher Pflegegrad infrage kommen könnte, kann sich an einen ambulanten Pflegedienst wie den HmK Pflegedienst wenden. Dort erhalten Betroffene und Angehörige Informationen sowie Unterstützung bei organisatorischen Fragen rund um den Antrag und die Vorbereitung auf die Begutachtung.

Senioren beim Schachspiel mit Pflegedienstmitarbeitern.
Senioren genießen eine gemeinsame Aktivität mit Pflegedienstmitarbeitern beim Schachspiel.