Pflegegrad beantragen
Einen Pflegegrad zu beantragen, ist häufig der erste Schritt, um Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können. Der Ablauf ist dabei klar geregelt. Wichtig ist vor allem, die einzelnen Schritte zu kennen und gut vorbereitet zu sein.
Der Antrag wird direkt bei der Pflegekasse gestellt, die der jeweiligen Krankenkasse zugeordnet ist. Bereits ein kurzer, formloser Antrag – telefonisch, per E-Mail oder schriftlich – ist ausreichend. Anschließend stellt die Pflegekasse die erforderlichen Unterlagen zur Pflegegradbeantragung zur Verfügung.
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Dabei besucht eine Pflegefachkraft die betroffene Person in der häuslichen Umgebung, um den Unterstützungsbedarf einzuschätzen. Geprüft werden unter anderem Bereiche wie Mobilität, Körperpflege, Ernährung, Orientierung, Kommunikation sowie soziale Teilhabe.
Auf Grundlage dieser Begutachtung entscheidet die Pflegekasse über die Einstufung in einen Pflegegrad. Der schriftliche Bescheid erfolgt in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen. Sollte kein oder ein niedrigerer Pflegegrad als erwartet bewilligt werden, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Begutachtung und den Bescheid gemeinsam mit einer Pflegeberatung oder einem ambulanten Pflegedienst zu besprechen.
Ein bewilligter Pflegegrad ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Leistungen der Pflegekasse, wie zum Beispiel Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Entlastungsleistungen. Ein ambulanter Pflegedienst wie der HmK Pflegedienst kann dabei unterstützen, sich über die verfügbaren Leistungen zu informieren und organisatorische Fragen zu klären.
So kann die Pflege im Alltag besser strukturiert werden – sowohl für Pflegebedürftige als auch für ihre Angehörigen.

